


In den Gemeinderat sind nur in der Gemeinde Stimmberechtigte wählbar. In Kommissionen mit Entscheidbefugnis können alle in eidgenössischen Angelegenheiten Stimmberechtigten und in Kommissionen ohne Entscheidbefugnis alle urteilsfähigen Personen gewählt werden.
Behörden- und Kommissionsmitglieder sowie Funktionäre der Einwohnergemeinde Erlenbach werden gebeten, ihre Spesen- und Taggeldabrechnungen jeweils bis spätestens 15. Dezember bei der Finanzverwaltung einzureichen. Hier finden Sie das entsprechende Formular.