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Gemeinde Erlenbach im Simmental

Gemeindeversammlung

Die Stimmberechtigten sind das oberste Organ der Gemeinde. Schweizerinnen und Schweizer, die seit drei Monaten in der Gemeinde wohnhaft sind und das 18. Altersjahr zurückgelegt haben, sind stimmberechtigt.

Der Gemeinderat lädt die Stimmberechtigten zur Versammlung ein
- im ersten Halbjahr, um die Rechnung zu beschliessen,
- im zweiten Halbjahr, um den Voranschlag der Laufenden Rechnung, die Anlage der obligatorischen sowie den Satz der fakultativen Gemeindesteuern zu beschliessen.

Der Gemeinderat kann zu weiteren Versammlungen einladen. Ort, Zeit und Traktanden für die Versammlung sind dreissig Tage vorher im Amtsanzeiger bekannt zu geben.

Der Gemeindepräsident leitet die Versammlung, welche öffentlich ist.

Die Versammlung wählt bzw. ernennt:
- den Gemeindepräsidenten
- den Gemeindevizepräsidenten
- den Präsidenten des Gemeinderates
- die Mitglieder des Gemeinderates
- die Mitglieder der Schulkommission (Anhang I Organisationsreglement)
- die Mitglieder des Rechnungsprüfungsorgans
- den Gemeindeverwalter

Die Versammlung beschliesst:
- die Annahme, Abänderung und Aufhebung von Reglementen
- den Voranschlag der Laufenden Rechnung, die Anlage der obligatorischen sowie den Satz der fakultativen Gemeindesteuern
- die Rechnung
- soweit Fr. 100'000.00 übersteigend (es gilt das Nettoprinzip)
  - neue Ausgaben
  - von Gemeindeverbänden unterbreitete Sachgeschäfte
  - Bürgschaftsverpflichtungen und ähnliche Sicherheitsleistungen
  - Anlagen in Immobilien
  - finanzielle Beteiligung an Unternehmungen, gemeinnützigen Werken und dergleichen
  - Verzicht auf Einnahmen
  - Gewährung von Darlehen, die nicht sichere Anlagen darstellen
  - Anhebung oder Beilegung von Prozessen oder deren Übertragung an ein Schiedsgericht. Massgebend ist der Streitwert
  - Entwidmung von Verwaltungsvermögen
  - die Übertragung öffentlicher Aufgaben auf Dritte
- bei Gemeindeverbänden: den Ein- und Austritt sowie Reglemente, die den Gemeinden zur Beschlussfassung zugewiesen werden
- die Einleitung sowie die Stellungnahme der Gemeinde innerhalb des Verfahrens über die Bildung, Aufhebung oder Gebietsveränderung von Gemeinden
- soweit Fr. 200'000.00 übersteigend:
  - Rechtsgeschäfte über Eigentum und beschränkte dingliche Rechte an Grundstücken.

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Versammlungsdaten 2012

  • 30.05.2012 um 20.00 Uhr
    Primar- und Realschulhaus Erlenbach i.S.
  • 29.11.2012 um 20.00 Uhr
    Mehrzweckgebäude Schulhaus Latterbach

Gemeindepräsident

Martin Jutzeler, Gemeindepräsident

Oberdorf 366f, 3762 Erlenbach
tinu.jutzeler@dont-want-spam.bluewin.ch 
T 033 681 39 35 (p)
T 033 650 84 30 (g)

 

Vize-Gemeindepräsident

Andreas Künzi,
Vize-Gemeindepräsident

Dorf 319c, 3762 Erlenbach
kuenzi.andreas@dont-want-spam.bluewin.ch
T 033 681 26  81

© Gemeindeverwaltung Erlenbach · 3762 Erlenbach im Simmental
Tel: 033 681 82 30 · E-Mail: gemeindeverwaltung@dont-want-spam.erlenbach-be.ch