Genehmigung und Inkraftsetzung Friedhof- und Bestattungsverordnung

08.10.2026

Genehmigung und Inkraftsetzung Friedhof- und Bestattungsverordnung

In Anwendung von Artikel 45 der Gemeindeverordnung vom 16.12.1998 (GV; BSG 170.111) wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Gemeinderat von Erlenbach i. S. an seiner Sitzung vom 14. September 2026 die Friedhof- und Bestattungsverordnung der Einwohnergemeinde Erlen-bach i. S. genehmigt hat. Die Friedhof- und Bestattungsverordnung tritt per 1. Oktober 2026 in Kraft.

Der Erlass kann in der Gemeindeverwaltung bezogen oder hier heruntergeladen werden.

Rechtsmittelbelehrung
Gegen den Beschluss des Gemeinderats kann innert 30 Tagen ab Publikation Beschwerde beim Regierungsstatthalteramt Frutigen-Niedersimmental, Amthaus, 3714 Frutigen erhoben werden.

Namens des Gemeinderats Erlenbach i. S.
Carla Durand, Gemeindeschreiberin

Kontakt

Gemeinde Erlenbach im Simmental
Graben 311
3762 Erlenbach i. S.

033 681 82 30

Kontaktieren Sie uns per Mail unter gemeindeverwaltung@erlenbach-be.ch

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