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Medienmitteilung Gemeindeversammlung

27.05.2025

Medienmitteilung Gemeindeversammlung vom 26. Mai 2025

Mit insgesamt 148 Stimmberechtigten und einer Stimmbeteiligung von 11.3 % genehmigt die Gemeindeversammlung von Erlenbach i. S. am 26. Mai 2025 grossmehrheitlich sämtliche Geschäfte.

Jahresrechnung 2024, Genehmigung
Der Gesamthaushalt schliesst mit einem Ertragsüberschuss von CHF 152’015.95 ab. Budgetiert war ein Aufwandüberschuss von CHF 197’400.00. Die Besserstellung gegenüber dem Budget 2024 beträgt somit CHF 349’415.95. Der Allgemeine Haushalt schliesst ausgeglichen mit CHF 0.00 ab. Budgetiert war ein Aufwandüberschuss von CHF 112’200.00. Es konnten CHF 96’404.62 in die finanzpolitischen Reserven eingelegt werden. In den Spezialfinanzierungen Wasserversorgung und Abwasserentsorgung konnte ein tieferes Ergebnis als ursprünglich budgetiert verzeichnet werden. Dies liegt an nicht ausgeführten Unterhaltsarbeiten. Die Spezialfinanzierung Feuerwehr ist Bestandteil des allgemeinen Haushaltes (Steuerhaushalt). Sie schliesst im Jahr 2024 mit einem Ertragsüberschuss von CHF 15’061.51 ab. Der budgetierte Ertrag von CHF 3’909’500.00 im Bereich Steuern ist um CHF 197’292.00 höher ausgefallen. Die hauptsächlichen Steuereinnahme-Abweichungen ergaben sich bei den juristischen Personen und bei den Sonderveranlagungen. Es wurden Nettoinvestitionen von CHF 644’581.50 getätigt. Die Gemeindeversammlung hat die Jahresrechnung 2024 grossmehrheitlich genehmigt.

Initiative «Mobilfunk-Standortplanung mit Zukunft», Genehmigung
Im Juli 2024 wurde die Initiative «Mobilfunk-Standortplanung mit Zukunft» eingereicht. Das Initiativbegehren lautete wie folgt: «Der Gemeinderat und die zuständige Baubewilligungsbehörde von Erlenbach i. S. werden beauftragt, eine zukunftsorientierte Zonenplanung basierend auf dem Kaskadenmodell zur Regelung der Standorte von Mobilfunkanlagen im Gemeindegebiet zu erarbeiten, dies gemäss Vorgaben von Bund und Kanton. Zukünftige Baugesuche sind erst zu beurteilen und zu prüfen, nachdem eine rechtsgültige Standortplanung Mobilfunk vorliegt. Allfällig nötige Rechtsvorkehren (Planungszone) sind zu erlassen.». Die Eingabe wurde von der Verwaltung geprüft und vom Gemeinderat gutgeheissen. Ende Oktober 2024 wurde mit der Unterschriftensammlung gestartet. Ende Februar 2025 wurde seitens Initiativkomitee die Unterschriftensammlung eingestellt. Insgesamt wurden 175 gültige Unterschriften registriert. Gemäss Art. 23, Abs. 1, Organisationsreglement, wurden also die erforderlichen 100 Unterschriften erreicht. Die Gemeindeversammlung hat den Antrag des Gemeinderates und somit die Initiaitve mit 136 Ja-Stimmen und 8 Nein-Stimmen genehmigt. Dies hat nun zur Folge, dass die baurechtliche Grundordnung überarbeitet wird. Ein – in Einklang mit übergeordneten Erlassen – Kaskadenmodell würde im Baureglement sowie Zonenplan berücksichtigt werden. Im Anschluss ist die Vorprüfung durch das Amt für Gemeinden und Raumordnung (AGR) des Kantons Bern notwendig. Die Beschlussfassung der überarbeiteten baurechtlichen Grundordnung liegt dann wiederum in der Kompetenz des Souveräns. Final genehmigt das AGR die baurechtliche Grundordnung.

Projekt SimmeSolar (alpine Solaranlage), Beschlussfassung
Unter dem Projektnamen «SimmeSolar» verfolgt die in Bern ansässige Mountain Sun Technologies AG die Idee, auf der Rinderalp eine alpine Solaranlage zu erstellen, die über rund 25 Jahre hinweg erneuerbaren Strom für das Simmental und Diemtigtal liefern soll. Die Miteigentümerschaft der Parzelle Nr. 95 hat der Landnutzung für das Projekt am 14. März 2025 zugestimmt. Es würden 25 ha Land in Anspruch genommen werden. Der spezifische Jahresstromertrag wird auf 1’364 MWh/MWp, der Winter spezifische Ertrag auf 555 MWh/MWp, die insgesamte Stromerzeugung auf 34 GWh und die Stromerzeugung im Winter auf 14 GWh geschätzt. Die Fläche wird für den landwirtschaftlichen Sömmerungsbetrieb weiterhin nutzbar bleiben. Die Bergbahnen, die öffentliche Hand sowie grosse lokale Betriebe können sich zum Nominalwert am Eigenkapital beteiligen (+/-30%). Die Mehrheit bleibt bei der Mountain Sun Technologies (insbesondere wegen beschaffungsrechtlichen Gründen). Technische Partnerin für die Umsetzung der Anlage ist die BKW Energie AG. Des Weiteren soll nach Möglichkeit das lokale Gewerbe involviert und beauftragt werden. Der Gemeinderat hat aus diversen Gründen (Wirtschaftlichkeit, Nachhaltigkeit, Unterhalt und Infrastruktur) der Bevölkerung beantragt, das Projekt SimmeSolar nicht zu genehmigen. Die Gemeindeversammlung ist dem Ratsantrag mit 137 Ja-Stimmen und 2 Nein-Stimmen gefolgt und hat das Projekt entsprechend abgelehnt.

Anschaffung Kommunalfahrzeug, Genehmigung Verpflichtungskredit
Das Kommunalfahrzeug hat mit Jahrgang 2011 schon ein paar Jahre in den Achsen und weist etliche Betriebsstunden aus. In letzter Zeit häufen sich die Reparaturen mit teils hohen Reparaturkosten, was die Verantwortlichen dazu bewegt hat, sich Gedanken für einen Ersatz zu machen. Aus Sicht der gesetzlichen Vorgaben zum öffentlichen Beschaffungswesen, erfolgt die Beschaffung bis zu einem Schwellenwert von CHF 250’000.00 im Einladungsverfahren. Die vorliegende Richtofferte weist einen Beschaffungswert von rund CHF 183’000.00 auf. Die Beschaffung erfolgt im Einladungsverfahren. Das heisst, die Gemeinde bestimmt, wer zur Offertstellung eingeladen wird. Aus Sicht des IKS der Gemeinde Erlenbach i. S. sind mindestens drei Offerten erforderlich. Die Arbeitsgruppe hat ein präzises Anforderungsprofil erstellt. Dieses dient als Grundlage für die Angebote der verschiedenen Anbieter. Die Gemeindeversammlung hat den Verpflichtungskredit von CHF 200'000.00 für die Anschaffung eines neuen Kommunalfahrzeugs grossmehrheitlich genehmigt und dem Rat die Ermächtigung erteilt, die Beschaffung dieses Fahrzeugs vorzunehmen.

Übertragungsreglement Zivilschutzorganisation (Beo West), Genehmigung
Die beiden Zivilschutzorganisationen Niesen und Saanen plus arbeiten bereits seit dem 1. Januar 2023 erfolgreich zusammen. Die Zusammenarbeit entstand aufgrund personeller Änderungen sowie den drastisch sinkenden Personalbeständen in beiden Organisationen, aufgrund der Totalrevision des Bundesgesetzes über den Bevölkerungsschutz und den Zivilschutz (BZG). Die per 1. Januar 2026 geplante Fusion der ZSO Niesen & Saanen plus zur ZSO BEO WEST markiert einen bedeutenden Schritt in der Optimierung und Vereinfachung der Zivilschutzstrukturen. Die Fusion ermöglicht nicht nur mehr Flexibilität in der Einsatzplanung der Zivilschützer, sondern auch eine effizientere Nutzung der Ressourcen, sei es Material, Geräte oder Administration. Die Fahrzeug- und Materialbestände bleiben weiterhin an den regionalen Standorten, um die gleichwertige Präsenz in allen Gemeinden zu gewährleisten und um aufgrund der topographischen Gegebenheiten jederzeit in allen Regionen einsatzfähig zu sein. Die Gemeindeversammlung hat das Aufgabenübertragungsreglement Zivilschutz (BEO WEST) grossmehrheitlich genehmigt.

Übertragungsreglement Zivilschutzorganisation (Niesen), Genehmigung Ausserkraftsetzung
Aufgrund der Neuorganisation des Zivilschutzes BEO WEST ab dem 1. Januar 2026 ist das bisherige Aufgabenübertragungsreglement, welches sich auf den Zivilschutz Niesen bezieht, nicht mehr notwendig. Aus diesem Grund hat die Gemeindeversammlung grossmehrheitlich das Aufgabenübertragungsreglement Zivilschutz (Niesen) per Ende Jahr 2025 ausser Kraft gesetzt.

Kreditabrechnung Anschaffung neues Tanklöschfahrzeug, Kenntnisnahme
Die Gemeindeversammlung hat am 7. Juni 2023 den Verpflichtungskredit für die Anschaffung des neuen Tanklöschfahrzeuges genehmigt. Auf Antrag des Gemeinderates vom 7. Juni 2023 wurde das Angebot der Vogt AG über CHF 354’333.00 gewählt und dafür ein Verpflichtungskredit von CHF 360’000.00 genehmigt. Der benötigte Kredit belief sich effektiv auf CHF 368'481.55. Dies stellt eine Kreditüberschreitung von CHF 8'481.55 (2.3 %) dar. Die Genehmigung dieser Kreditüberschreitung liegt gemäss Art. 7, Abs. 1, Organisationsreglement, in der Kompetenz des Gemeinderates. Die Versammlung hat von dieser Kreditabrechnung Kenntnis genommen.

Diverses
Die Versammlung verabschiedete sämtliche/s abtretende/s und begrüsste eintretende/s Behördenmitglieder sowie Personal. Weiter wurde über die Poststelle, das Projekt des ständigen Stimm- und Wahlausschusses, die Gebühren in der Spezialfinanzierung Abwasserentsorgung, den Panorama-Rätselweg und Themenweg sowie diverse Strassen- und Mauersanierungen und die Pilotphase einer angedachten Buslinien-Einführung informiert.

Gemeinderat Erlenbach i. S.

Kontakt

Gemeinde Erlenbach im Simmental
Graben 311
3762 Erlenbach i. S.

033 681 82 30

Kontaktieren Sie uns per Mail unter gemeindeverwaltung@erlenbach-be.ch

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