10.12.2025
Mitteilungen aus dem Gemeinderat vom 8. Dezember 2025
Ufersicherung ARNI-Leitung Wilerau, Genehmigung Kostenteiler z. Hd. Delegiertenversammlung
Die Simme hat sich in den letzten Jahren ziemlich verbreitert und frisst sich in die Ufervegetation ein. Um die Leitungen der ARA zu sichern, müssen so rasch wie möglich bauliche Massnahmen getroffen werden. Der technische Bericht wurde von der Ingenieurfirma Kissling + Zbinden AG erstellt. Der Kostenvoranschlag für die Ufersicherung ARNI-Leitung Simme Wilerau beträgt insgesamt CHF 284‘303.00. Davon werden 65 % (CHF 184‘800.00) durch den ARNI-Verband finanziert und mit 35 % (rund CHF 99‘500.00) durch den Renaturierungsfonds unterstützt. Der Gemeinderat hat den Kostenteiler zu Handen der Delegiertenversammlung des ARNI-Verbands genehmigt. Der für Erlenbach i. S. betreffende Betrag in der Höhe von CHF 39'000.00 (21.06 %) wurde bereits im Investitionsplan berücksichtigt.
Änderung im gemischt-geringfügigen Verfahren / Freigabe öffentliche Auflage Baureglement, Genehmigung
Im kürzlich genehmigten Baureglement werden die vorspringenden Gebäudeteile auf 2.00m begrenzt. Die Dachvorsprünge wurden - wie in vielen anderen Gemeinden - nicht separat geregelt, da es bis anhin in den kantonalen Unterlagen (bspw. Musterbaureglement) explizit hiess, die Dachvorsprünge seien von den vorspringenden Gebäudeteilen ausgenommen. Nun wurde festgestellt, dass es neu offenbar heisst, die Dachvorsprünge müssten nur das Breitenmass, resp. den Anteil an der Fassadenlänge nicht einhalten, das Tiefenmass aber schon. Die Absicht für das überarbeitete Baureglement war, dass die Dachvorsprünge bis zu 2.60m ohne Zustimmung des Nachbars in den Grenzabstand hineinragen dürfen. Aufgrund der irrtümlichen Annahme, dass die Dachvorsprünge nach wie vor beim Tiefenmass von den vorspringenden Gebäudeteilen ausgenommen seien, wurde dies im neuen Baureglement nicht explizit geregelt. Der Gemeinderat hat die Änderung beschlossen und zur Auflage freigegeben. Das Amt für Gemeinden und Raumordnung ist für die Genehmigung zuständig.
Ersatz Trafostation Latterbach, Genehmigung Nachkredit
Die Trafostation (TS) Oberlatterbach 586b der BKW auf der Parzelle Nr. 1602 muss ersetzt werden. Weil die Strassenbeleuchtung von Gemeinde und Kanton dort angehängt ist, fallen für die beiden Parteien auch Kosten an und werden zur Hälfte geteilt. Der Gemeinderat hat einen Nachkredit in der Höhe von CHF 9'000.00 genehmigt.
Der Gemeinderat
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