17.12.2025
Publikation der öffentlichen Auflage von geringfügiger Änderung nach Art. 122 Abs. 7 BauV.
Öffentliche Auflage, Geringfügige Änderung des Baureglements (Art. 17 Dachvorsprünge)
Der Gemeinderat Erlenbach i. S. bringt gestützt auf Art. 60 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985 (BauG) und Art. 122
Abs. 7 der Bauverordnung vom 6. März 1985 (BauV) die vorerwähnte Änderung zur öffentlichen Auflage. Es ist
beabsichtigt, die Änderung im Verfahren der geringfügigen Änderung von Nutzungsplänen vorzunehmen.
Die Akten liegen während 30 Tagen, vom 26. Dezember 2025 bis am 26. Januar 2026 in der Gemeindeschreiberei Erlenbach i. S. öffentlich auf. Die Unterlagen sind zusätzlich unter dem folgenden Link abrufbar.
Auflagedokument Anpassung Baureglement Art. 17 GBR "Dachvorsprünge"
Innert der Auflagefrist kann gegen die geplante Änderung bei der Gemeindeschreiberei Erlenbach i. S. schriftlich und begründet Einsprache und Rechtsverwahrung eingereicht werden.
Erlenbach i. S., den 16. Dezember 2025
Der Gemeinderat
Gemeinde Erlenbach im Simmental
Graben 311
3762 Erlenbach i. S.
Kontaktieren Sie uns per Mail unter gemeindeverwaltung@erlenbach-be.ch
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