Inkraftsetzung Gemeindeerlass

18.03.2024

Inkraftsetzung Richtlinien Ehrungen, Empfänge und Verdanken für besondere Verdienste

In Anwendung von Artikel 45 der Gemeindeverordnung vom 16.12.1998 (GV; BSG 170.111) wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Gemeinderat von Erlenbach i. S. an seiner Sitzung vom 11. März 2024 die Richtlinien Ehrungen, Empfänge und Verdankungen für besondere Verdienste der Gemeinde Erlenbach i. S. revidiert hat. Die Richtlinien treten rückwirkend per 1. Januar 2024 in Kraft.

Die geänderten Richtlinien und das Anmeldeformular können in der Gemeindeverwaltung bezogen oder auf der Homepage www.erlenbach-be.ch heruntergeladen werden.

Rechtsmittelbelehrung
Gegen den Beschluss des Gemeinderats kann keine Beschwerde beim Regierungsstatthalteramt von Frutigen-Niedersimmental, Amthaus, 3714 Frutigen erhoben werden.

Namens des Gemeinderats Erlenbach i. S.
Carla Durand, Gemeindeschreiberin

Kontakt

Gemeinde Erlenbach im Simmental
Graben 311 | Postfach 18
3762 Erlenbach i. S.

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