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Gemeinde Erlenbach im Simmental

Handlungsfähigkeitszeugnis

Handlungsfähigkeitszeugnisse sind der Normalfall und ersetzen die bisherigen Leumundszeugnisse.

Auf Gesuch erstellt die Gemeinde Handlungsfähigkeitszeugnisse
a) für die betroffene Person selbst
b) für Behörden, sofern dies in einem Gesetz vorgesehen ist oder die Behörde nachweist, dass das Handlungsfähigkeitszeugnis für die Erfüllung ihrer gesetzlichen Aufgaben unerlässlich ist.

Handlungsfähigkeitszeugnisse enthalten folgende Angaben:
a) Personalien (Familienname, Vornamen, Geschlecht, Geburtsdatum, Zivilstand, Heimatort, Adresse);
b) Dauer des Wohnsitzes in der Gemeinde
c) zivilrechtliche Handlungsfähigkeit gem. ZGB

Es sind neben der Überprüfung, ob die betroffene Person bevormundet oder verbeiratet ist, keine weiteren Abklärungen vorzunehmen (eine Beistandschaft schränkt die Handlungsfähigkeit nicht ein).

Gebühr Fr. 15.00 plus Fr. 2.00 Porto bei Zustellung.

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© Gemeindeverwaltung Erlenbach · 3762 Erlenbach im Simmental
Tel: 033 681 82 30 · E-Mail: gemeindeverwaltung@dont-want-spam.erlenbach-be.ch