06.10.2021
Der Gemeinderat Erlenbach i. S. bringt gestützt auf Art. 58 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985 die Anpassung der
baurechtlichen Grundordnung der Gemeinde Erlenbach i. S. an die übergeordneten rechtlichen Vorgaben zur
öffentlichen Mitwirkungsauflage.
Die angepasste baurechtliche Grundordnung (Baureglement und Zonenplan Gewässerraum) liegen 30 Tage, vom 08.10.2021 bis und mit 08.11.2021 in der Gemeindeverwaltung auf. Die Unterlagen können untenstehend eingesehen werden:
Während der Auflagefrist kann jedermann schriftlich und begründet Einwendungen erheben und Anregungen
unterbreiten. Die Eingaben sind an die Gemeindeschreiberei Erlenbach i. S. zu richten.
Der Gemeinderat
Gemeinde Erlenbach im Simmental
Graben 311 | Postfach 18
3762 Erlenbach
Montag | 08:00 - 12:00 | 14:00 - 17:00 |
Dienstag | 08:00 - 12:00 | 14:00 - 17:00 |
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