09.11.2023
Revision Personalverordnung
In Anwendung von Artikel 45 der Gemeindeverordnung vom 16.12.1998 (GV; BSG 170.111) wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Gemeinderat von Erlenbach i. S. an seiner Sitzung vom 30. Oktober 2023 die Personalverordnung der Einwohnergemeinde Erlenbach i. S. revidiert hat. Die überarbeitete Personalverordnung tritt rückwirkend per 1. November 2023 in Kraft.
Der geänderte Erlass kann in der Gemeindeverwaltung bezogen oder auf der Homepage www.erlenbach-be.ch heruntergeladen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen den Beschluss des Gemeinderats kann innert 30 Tagen ab Publikation Beschwerde beim Regierungsstatthalteramt von Frutigen-Niedersimmental, Amthaus, 3714 Frutigen erhoben werden.
Namens des Gemeinderats Erlenbach i. S.
Carla Durand, Gemeindeschreiberin
Gemeinde Erlenbach im Simmental
Graben 311 | Postfach 18
3762 Erlenbach
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