01.12.2021
In Anwendung von Artikel 45 der Gemeindeverordnung vom 16.12.1998 (GV; BSG 170.111) wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Gemeinderat von Erlenbach i. S. an seiner Sitzung vom 22. November 2021 die Verordnung zum Kurtaxenreglement der Gemeindeverwaltung Erlenbach i. S. revidiert hat. Die Verordnung zum Kurtaxenreglement tritt per 1. Januar 2022 in Kraft.
Der geänderte Erlass kann auf der Gemeindeverwaltung bezogen oder auf der Homepage hier heruntergeladen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen den Beschluss des Gemeinderats kann innert 30 Tagen ab Publikation Beschwerde beim Regierungsstatthalteramt von Frutigen-Niedersimmental, Amthaus, 3714 Frutigen erhoben werden.
Namens des Gemeinderats Erlenbach i. S.
Gemeinde Erlenbach im Simmental
Graben 311 | Postfach 18
3762 Erlenbach
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