28.07.2026
Feuerwerksverbot sowie Feuerverbot in Wald und Waldesnähe
Im ganzen Kanton gilt ab sofort ein Feuer- und Feuerwerksverbot im Wald und in Waldesnähe. Dies gilt ebenfalls für das Bräteln im Steiniwald.
Wegen Trockenheit und Hitze verbietet der Kanton Bern sämtliche Feuerwerke, Höhenfeuer und 1.-August-Feuer. Nur auf Seen bleibt Pyrotechnik erlaubt. Zudem wird das Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe (Mindestabstand 50 Meter) auf das gesamte Kantonsgebiet ausgeweitet.
Das Feuerwerksverbot gilt auch für Kleinst-Knallkörper, Raketen und andere pyrotechnische Gegenstände, wie es in einer Mitteilung der zehn Regierungsstatthalterämter heisst. Ebenfalls generell verboten sind Himmelslaternen sowie Höhenfeuer und 1.-August-Feuer. Feuerwerke auf Seen bleiben dagegen erlaubt. Grundlage für die Entscheide ist die Gefahrenstufe 4 «gross» bei der Waldbrandgefahr.
Ausserhalb der Verbotszonen dürfen Feuer nur in fest eingerichteten Feuerstellen entfacht werden. Der Kanton Bern ruft dazu auf, dabei sehr vorsichtig zu sein, Feuer immer zu beobachten und Funkenwurf sofort zu löschen. Bei Wind sollte ganz auf Feuer verzichtet werden. Zudem sollen die Anweisungen der lokalen Behörden beachtet werden.
Die Regierungsstatthalterinnen und Regierungsstatthalter haben die Entscheide nach eigenen Angaben frühzeitig gefällt, um Planungssicherheit für den 31. Juli und den 1. August zu schaffen. Das Amt für Wald und Naturgefahren will die Lage am 6. August neu beurteilen. Bis dahin gelten die jetzt angeordneten Einschränkungen im ganzen Kanton Bern.
Aktuelle Informationen und Verhaltenshinweise: www.be.ch/waldbrandgefahr
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