Informationen zum Brandschutz für die Eigentümer- und Betreiberschaft von Veranstaltungslokalen

09.01.2026

Im Zusammenhang mit dem tragischen Brandereignis in Crans-Montana hat uns die Gebäudeversicherung Bern (GVB) nachfolgende Informationen zugestellt.

Diese Informationen richten sich vorab an die Eigentümer- und Betreiberschaft von Veranstaltungslokalen. Welche mit den nachfolgenden Informationen auf ihre Eigenverantwortung hingewiesen und sensibilisiert werden sollen. Bei zusätzlichem Planungs- und Beratungsbedarf sollen Fachpersonen beigezogen werden. Dazu wird ein Verzeichnis mit möglichen Dienstleistern zur Verfügung gestellt.

Eigenverantwortung der Eigentümer- und Betreiberschaft und Rolle der Fachstelle Brandschutz der GVB

Die Verantwortung für die Einhaltung der Brandschutzvorschriften liegt bei der Eigentümer- und Betreiberschaft. Diese Eigenverantwortung gilt jederzeit und unabhängig von Kontrollen.

Die Fachstelle Brandschutz der GVB ist verantwortlich für die Umsetzung des präventiven Brandschutzes im Kanton Bern. Die GVB wird mehrmalig beigezogen, um die Einhaltung der schweizweit gültigen Vorschriften der Vereinigung Kantonaler Feuerversicherungen (VKF) zu prüfen:

  • Bei der Eröffnung eines Clubs wird die Fachstelle Brandschutz ins Baubewilligungsverfahren einbezogen, indem wir die Einhaltung der Brandschutzvorschriften prüfen und einen Fachbericht zuhanden der Leitbehörde schreiben.
  • Danach kontrollieren wir in bestehenden Betrieben aufgrund der gültigen Gesetze in Abständen von 5 bis 10 Jahren deren Einhaltung und somit die Wahrnehmung der Eigenverantwortung. Die Ergebnisse dieser Kontrollen werden dokumentiert, und bei Bedarf müssen festgestellte Mängel innerhalb vorgegebener Fristen von der Betreiberschaft und/oder der Eigentümerschaft behoben werden. Bei Nichtumsetzung wird an das zuständige Regierungsstatthalteramt eskaliert, wo letztlich eine Bewilligung eingeschränkt oder entzogen werden kann.


Massnahmen zur Behebung häufig festgestellter Mängel

Nachfolgende Punkte sind regelmässig zu überprüfen und sicherzustellen. Diese betreffen häufig festgestellte Mängel in bestehenden Betrieben und sind nicht abschliessend.

Fluchtwege und Notausgänge

  • Notausgänge sind jederzeit frei zugänglich und nicht verstellt.
  • Fluchtwege sind jederzeit ohne Hilfsmittel von innen öffenbar.
  • Fluchtwege und Ausgänge sind klar und dauerhaft gekennzeichnet.
  • Die Signalisation der Fluchtwege ist funktionsfähig und wird nach Herstellerangaben gewartet.
  • Keine Lagerung von Brandlasten in horizontalen und vertikalen Fluchtwegen.


Organisation und Betriebsführung

  • Maximal zugelassene Besucherzahlen werden jederzeit eingehalten (gemäss Betriebsbewilligung).
  • Die Brandfallorganisation ist definiert und im Betrieb verankert.
  • Mitarbeitende kennen Alarmierungs- und Evakuationsabläufe.
  • Zuständigkeiten im Ereignisfall sind klar geregelt.


Brandgefährdungen und Dekorationen

  • Es wird auf leicht brennbares Material verzichtet.
  • Dekorationen erfüllen die vorgeschriebenen Anforderungen der VKF.
  • Brandkennziffern und Materialnachweise sind vorhanden und überprüfbar.


Löschmittel

  • Feuerlöscher sind vorhanden und jederzeit frei zugänglich.
  • Wartungsfristen sind eingehalten und dokumentiert


Technische Brandschutzeinrichtungen (falls vorhanden)

  • Mitarbeitende sind instruiert.
  • Wartungsfristen sind eingehalten und dokumentiert.


Weiterführende Informationen


Die vorliegenden Informationen finden Sie auch auf einer Spezialseite auf heureka.ch, die wir laufend aktuell halten.

Quelle: Fachstelle Brandschutz, Gebäudeversicherung Bern (GVB)

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