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Medienmitteilung GV 27. November 2025

01.12.2025

Medienmitteilung Gemeindeversammlung vom 27. November 2025

Mit insgesamt 94 Stimmberechtigten und einer Stimmbeteiligung von 7.18 % genehmigte die Gemeindeversammlung von Erlenbach i. S. am 27. November 2025 grossmehrheitlich sämtliche Geschäfte.

Budget 2026, Genehmigung
Anlässlich der Gemeindeversammlung vom 8. Dezember 2021 wurde die Steueranlage von 1.68 Einheiten auf 1.64 Einheiten gesenkt. An der Gemeindeversammlung vom 28. November 2024 wurde mit dem Finanz-plan auf die schwierige finanzielle Lage der Gemeinde Erlenbach i. S. hingewiesen. Der Gemeinderat hat sich damals bewusst gegen eine Steuererhöhung entschieden.

Infolge stetigem Investitionsbedarf und trotz Einsparungen in vielen Bereichen, sah sich der Gemeinderat gezwungen, der Gemeindeversammlung eine Steuererhöhung per 1. Januar 2026 um ein Steueranlagezehntel (StAnZt.) von 1.64 auf 1.74 zu beantragen. Das Budget 2026 weist mit dieser Erhöhung immer noch einen Aufwandüberschuss von CHF 169'950.00 im Allgemeinen Haushalt, und einen Ertragsüberschuss von CHF 84'900.00 im Gesamthaushalt aus. Der budgetierte Aufwandüberschuss ist tiefer als im Budget 2025. Die Einwohnergemeinde Erlenbach i. S. weist in der Bilanz per 1. Januar 2025 einen Bilanzüberschuss von CHF 1‘231’312.61 sowie eine finanzpolitische Reserve von CHF 2‘081‘636.88 aus. Die Steuerprognose stützt sich auf die Basis der Prognose des Kantons Bern.

Grösste Abweichungen im Vergleich zu den Vorjahren:

  • Pendenzen aus periodischer Kontrolle der Zivilschutzanlagen
  • Höhere Kosten an Lastenausgleich
  • Höhere Beiträge für Lehrergehaltskosten
  • Abschreibungsvolumen von Investitionen seit HRM2 werden immer grösser.
  • Der Sach- und übrige Betriebsaufwand liegt unter dem Budgetwert von 2025. Der grösste Teil fällt auf Dienstleistungen und Honorar

Beschluss
Die Gemeindeversammlung genehmigte die Anträge des Gemeinderates einstimmig:
a) Genehmigung der Steueranlage Gemeindesteuern von 1.64 auf 1.74 Einheiten
b) Genehmigung Steueranlage Liegenschaftssteuern von 1.50 ‰ des amtlichen Wertes
c) Genehmigung Budget 2026

Finanzplan 2026 – 2030, Kenntnisnahme
Die geplanten Investitionen für die kommenden Jahre belaufen sich im Jahr 2026 auf CHF 1'525'000.00, im Jahr 2027 auf CHF 2'140'000.00, im Jahr 2028 auf CHF 2'800'000.00, im Jahr 2029 auf CHF 700'000.00, im Jahr 2030 auf CHF CHF 350'000.00. Die künftigen Investitionen werden sehr genau geprüft und der finanziel-len Lage der Gemeinde angepasst. Die Investitionen belasten die Erfolgsrechnung mit den Folgekosten (Kapitalkosten, d. h. Zinsaufwand, Abschreibungen, Betriebskosten wie bspw. zusätzlicher Personalauf-wand, Wartungsabonnemente, Sachaufwand). Die Investitionen in den Spezialfinanzierungen wirken sich nicht auf den steuerfinanzierten Bereich aus.
Beschluss
Der Finanzplan 2026 – 2030 wurde von der Gemeindeversammlung zur Kenntnis genommen.

Organisationsreglement, Genehmigung Totalrevision
Das Organisationsreglement wurde mittels Totalrevision überarbeitet. Mit dem revidierten Reglement sollen bspw. die Marktkommission in die Kulturkommission integriert, ein ständiger Stimm- und Wahlausschuss eingeführt und die Aufgabenübertragung an Dritte festgehalten werden (so unter anderem auch das Füh-rungsorgan, damit das Projekt Regionales Führungsorgan mit den Gemeinden Därstetten und Oberwil i. S. über die notwendige rechtliche Grundlage verfügt). Weiter hat der Gemeinderat der Versammlung diverse Änderungen im Anhang bei der Anzahl der Mitglieder in verschiedenen Kommissionen sowie den Mitgliedern von Amtes wegen vorgeschlagen. Weiter hat der Rat beantragt, sämtliche Kommissionen von der Amtszeit-beschränkung zu entbinden. Dagegen gingen zwei Anträge ein: Die Amtszeitbeschränkung nur für die Schul-kommissionsmitglieder gelten zu lassen und dass sämtliche Kommissionsmitglieder der Amtszeitbeschrän-kung weiterhin unterstellt bleiben. Der Letztere wurde abgelehnt. Der dafür eingegangene Antrag, dass die Angestellten in den Kommissionen (bspw. der Brunnenmeister in der Wasser- und Entsorgungskommission) als untergeordnete Stellen und ohne Stimmrecht aufgeführt werden sollen (und somit lediglich über ein An-tragsrecht verfügen), wurde abgelehnt. Der Antrag, dass die Schulkommission weiterhin durch die Gemein-deversammlung gewählt wird, wurde genehmigt.
Beschluss
Das revidierte Organisationsreglement wurde mit den Änderungsanträgen, dass die Schulkommission wei-terhin durch die Gemeindeversammlung gewählt wird sowie, dass für die Schulkommissionsmitglieder wei-terhin die Amtszeitbeschränkung besteht, mit 89 Ja-Stimmen und 2 Nein-Stimmen genehmigt und, unter Vor-behalt der Genehmigung durch das Amt für Gemeinden und Raumordnung des Kantons Bern, per 1. Januar 2026 in Kraft gesetzt.

Sanierung Stückli-Thalgässli, Genehmgiung Projekt und Verpflichtungskredit
Die Sanierung der Stücklistrasse und der Strassenentwässerung via Thalgässli bis in den Hauptkanal in der Hauptstrasse ist seit Längerem ein Thema. In diesem Zusammenhang stehen auch die übrigen Werkleitungen wie Schmutzabwasser und Wasserversorgung zur Diskussion. Im Jahr 2023 wurde bereits die Zustandsaufnahme der Abwasserleitungen vorgenommen. Auf Grund der Tatsache, dass die Regenabwasserleitung im Thalgässli bereits so viele Ablagerungen hat, dass diese nicht mehr entfernt werden können, muss das Projekt nun vordringlich behandelt werden. Bei Starkregen ist das System überlastet und es fliesst viel Wasser das Thalgässli bis auf die Hauptstrasse hinunter. Hohe Wasserfontänen durch vorbeifahrende Fahrzeuge sind die Folge davon. Die Maier Ingenieure AG wurde bereits für die Begleitung und Auswertung der Zustandsaufnahmen zusammen mit Rufener Kanalaufnahmen beauftragt. Anschliessend erstellten sie ein Vorprojekt mit Kostenschätzung, welches als Grundlage für weitere Abklärungen und Entscheide diente. Am 11. August 2025 beauftragte der Gemeinderat die Maier Ingenieure AG mit dem Erstellen der Projektgrundlagen und dem Kostenvoranschlag (SIA Phase 32) als Beschlussgrundlage für die Gemeindeversammlung vom 27. November 2025. Innerhalb des Projektperimeters werden, Werkleitungen der Gemeinde (Wasserversorgung, Schmutz- und Regenabwasser) erneuert oder saniert. Weitere Werkleitungsbesitzer (BKW, Swisscom, Fesag) werden informiert, um bei Bedarf Synergien nutzen zu können. Zudem wird den Grundeigentümern mitgeteilt, bei welchen privaten Hausanschlüssen Mängel festgestellt wurden. Diese Mängel sollen in diesem Zusammenhang behoben werden. Einer der wichtigsten Punkte ist der Einbau einer funktionierenden Strassenentwässerung auf dem ganzen Projektabschnitt. Auf Grund der Projektlänge, sowie aus finanziellen Gründen soll das Projekt etappiert und in zwei Lose aufgeteilt werden. Das Los 1 betrifft den Abschnitt zwischen der Hauptstrasse bis zur neuen Trafostation (TS) der BKW am südlichen Rand der Parzelle Nr. 1744. Die TS wird zeitlich auf das Projekt der Gemeinde abgestimmt. Im Bereich des Leitungsbaus können so Synergien genutzt werden. Das Los 2 wird dann den Abschnitt ab TS bis ans Ende der Stücklistrasse betreffen. Das Los 1 soll im Jahr 2026 ausgeführt werden und das Los 2 ist gemäss Investitionsplan im 2027 vorgesehen.
Beschluss
Die Gemeindeversammlung hat mit 93 Ja-Stimmen beschlossen, das Projekt und den Verpflichtungskredit in der Höhe von CHF 2.25 Mio. zu genehmigen sowie die Kompetenz für die Auftragsvergaben innerhalb des bewilligten Kredits dem Gemeinderat zu erteilen.

Kreditabrechnung Energetische Sanierung Sekundarschulanlage, Kenntnisnahme
An der Gemeindeversammlung vom 31. Mai 2017 wurde der Rahmenkredit von CHF 1.6 Mio. mit Anteil der Einwohnergemeinde Erlenbach i. S. von CHF 498‘368.00 bewilligt. Der Kredit wurde um CHF 9'685.25 /
1.94 % unterschritten.
Beschluss
Die Kreditabrechnung wurde von der Versammlung zur Kenntnis genommen.

Kreditabrechnung Sohlenerosion Simme, Kenntnisnahme
An der Gemeindeversammlung vom 7. Dezember 2023 wurde der Verpflichtungskredit in der Höhe von CHF 408‘000.00 genehmigt. Die Bauarbeiten wurden im Herbst 2024 erledigt. Der Kredit wurde um CHF 108‘071.55 / 26.48 % unterschritten.
Beschluss
Die Kreditabrechnung wurde von der Versammlung zur Kenntnis genommen.

Diverses
Die Versammlung verabschiedete sämtliche abtretende/s Behördenmitglieder und Personal. Weiter wurde über den Buchverkauf «Gross- und Kleindorf im Laufe der Zeit», diverse Anlässe und die Öffnungszeiten über die Festtage informiert.

Gemeinderat Erlenbach i. S.

Kontakt

Gemeinde Erlenbach im Simmental
Graben 311
3762 Erlenbach i. S.

033 681 82 30

Kontaktieren Sie uns per Mail unter gemeindeverwaltung@erlenbach-be.ch

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