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Mitteilungen aus dem Gemeinderat

21.11.2025

Mitteilungen aus dem Gemeinderat vom 17. November 2025

Steinschlagschutzdämme 1-1, 1-2 und 2-1, Beschluss Nachtragsgesuch Subventionen
Eine im Jahr 2010 in Auftrag gegebene Risikoanalyse zeigte das Schutzdefizit in Bezug auf Steinschlag in Ausserlatterbach. Im Anschluss wurden Studien und Vorprojekte erstellt, wie die Defizite behoben werden könnten. Zudem wurden ab Ende Jahr 2012 Gespräche mit den betroffenen Grundeigentümern geführt. Es folgte eine lange Zeit von Gesprächen und Planung. Ab dem Jahr 2017 wurden in verschiedenen Etappen die benötigten Beschlüsse und Bewilligungen eingeholt und die insgesamt fünf Schutzdämme gebaut.
Bei den ersten zwei Dämmen wurden die Kosten unterschritten. Bei den drei weiteren Dämmen sind Mehrkosten zu verzeichnen, weshalb Nachkredite erforderlich sind. Die Schutzbauwerke werden durch den Kanton subventioniert. Entsprechend muss nun beim Kanton ein Nachtragsgesuch um Subventionierung der Mehrkosten eingereicht werden. Dieses muss bis spätestens am 20. November 2025 eingereicht werden. Der Rat hat entschieden, das Nachtragsgesuch bei der Abteilung Naturgefahren einzureichen.

Steinschlagschutz Latterbach, Genehmigung Erhaltungsprojekt EHP 2025 - 2029
Der Gemeinderat hat im März 2023 den Auftrag erteilt, ein Erhaltungsprojekt (EHP) zu erarbeiten. Dieses wurde am 11. September 2023 genehmigt. Auf Grund offener Pendenzen wurde das Subventionsgesuch damals beim Kanton noch nicht eingereicht und in der Zwischenzeit wurde das EHP überarbeitet. Das Erhaltungsprojekt bezweckt, dass erstellte Schutzbauten regelmässig kontrolliert und unterhalten werden. Das Projekt umfasst jeweils fünf Jahre (2025 - 2029). Das EHP kann mit einem Gesuch beim Kanton eingereicht werden. Gemäss „Weisung für die Abwicklung beitragsberechtigter Projekte“ werden solche Projekte durch Bund und Kanton subventioniert. Der Rat hat das Projekt mit anschliessender Gesuchseinreichung beim Kanton sowie die Auftragserteilung an den Forstbetrieb Thunersee-Süd (Kontroll- und Unterhaltsarbeiten) für die nächsten fünf Jahre genehmigt.

Gesamtrevision OgR, Letzte Beschlussfassung z. Hd. GV und erneute Vorprüfung AGR
Aufgrund der inkompletten Erlenbach aktuell Broschüren (div. Seiten fehlten, div. Seiten wurden doppelt gedruckt seitens ILG) hat das Ratsbüro entschieden, einen erneuten Druck in Auftrag zu geben, da die fehlenden Seiten die Traktanden Budget, Finanzplan und OgR betrafen (vgl. Newsmeldung "Korrigendum Erlenbach aktuell Nr. 53"). Zusätzlich bot es die Möglichkeit, notwendige Änderungen / Korrekturen im Traktandum OgR zu berücksichtigen, welche durch den Rat beschlossen wurden. Der Gemeinde entstehen durch den Druck der Korrigendums-Broschüre keine Mehrkosten. Das AGR wurde über die angedachten Änderungen / Korrekturen informiert und hat auf eine erneute Vorprüfung verzichtet.

Ersatzwahl Kulturkommissionsmitglied
Esther Andres hat am 12. September 2025 per 31. Dezember 2025 ihre Demission als Mitglied und Sekretärin in der Kulturkommission eingereicht. Der freiwerdende Sitz wurde im Amtsanzeiger vom 9. Oktober 2025 publiziert. Bis am 7. November 2025 konnten Kandidatenvorschläge eingereicht werden. Es gingen keine Kandidaturen ein. Die Behörden gehen auf die Suche nach einem Ersatzmitglied. Interessierte melden sich bitte beim zuständigen Gemeinderatsmitglied, Andreas Brand (078 827 11 29 / abrand@erlenbach-be.ch). Es ist der offizielle Wahlvorschlagsbogen zu verwenden.

Der Gemeinderat

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Gemeinde Erlenbach im Simmental
Graben 311
3762 Erlenbach i. S.

033 681 82 30

Kontaktieren Sie uns per Mail unter gemeindeverwaltung@erlenbach-be.ch

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