08.10.2026
Mitteilungen aus dem Gemeinderat vom 5. Oktober 2026
VERD.cash, Einführung bargeldloses Zahlungsmittel
VERD.cash (nachstehend Verd) ist eine schweizerische Genossenschaft mit dem Ziel, wirtschaftliche Erträge aus Zahlungsdienstleistungen nicht zur privaten Gewinnmaximierung, sondern zum gesellschaftlichen Nutzen einzusetzen. Jede in der Schweiz wohnhafte Person oder juristische Einheit kann für einmalig CHF 5.00 Genossenschafter/in werden. Der Grundgedanke ist, dass alle profitieren – sowohl Konsument/in, lokale Gewerbebetriebe als auch die Bevölkerung insgesamt. Das erste Produkt der Genossenschaft ist «VERD.cash», ein digitales Bezahlsystem, das mit bestehenden Zahlterminals kompatibel ist und insbesondere für Gewerbetreibende durch seine niedrigen Transaktionsgebühren von 0.6 % attraktiv ist. Zum Vergleich: Herkömmliche Kartenzahlungen kosten Händler/innen zwischen 1.3% und 1.9 %. Die Nutzung von Verd ist für Unternehmen mit keinen weiteren Anschaffungs- oder Installationskosten verbunden. Es ist das Ziel, möglichst viel Geld wieder zurück in die Gemeinde zu bringen, um Gemeindeprojekte (bspw. Spielplatz, etc.) finanzieren zu können und vor allem in der Schweiz zu behalten. Bei der herkömmlichen Variante profitieren einzelne Personen von den Transaktionsgebühren und haben oftmals deren Sitze im Ausland. Einerseits profitieren die Geschäfte bei einer Bezahlung mit Verd von tieferen Transaktionsgebühren (0.6 %) und die Gemeinde erhält einen Rappenzufluss pro Einkauf. Massgebend ist der Wohnort des Kartenbenutzers. Kauft also ein Karteninhaber von Erlenbach i. S. in einem Geschäft ein, das Verd anbietet (bspw. in der Niesen-Metzg in Wimmis), so profitiert die Gemeinde Erlenbach i. S. davon. Das Geschäft (in diesem Beispiel die Niesen-Metzg in Wimmis) profitiert jedoch gleichzeitig aufgrund der tieferen Transaktionsgebühr. Der Gemeinderat hat beschlossen, Verd per 1. November 2026 einzuführen und die Zahlmöglichkeit via Verd bei der Gemeindeverwaltung anzubieten.
Verkauf Parzellen 1955, 1956 und 774, Beschlussfassung zu Handen GV
Wie im August 2026 via Flugblatt informiert, hat ein Gewerbebetrieb aus Erlenbach i. S. sein Interesse am Kauf der drei Gemeindeparzellen (1955, 1956 und 774) in der Weiermatte deponiert und ein konkretes Kaufangebot eingereicht. Daraufhin wurde die Bevölkerung und das Gewerbe angeschrieben und die Möglichkeit gegeben, dass sich weitere Interessenten ebenfalls melden können. Auf dieses hin ging ein weiteres Angebot ein. Der Gemeinderat hat an seiner Sitzung beschlossen, der Gemeindeversammlung zu beantragen, aus wirtschaftlichen Gründen die drei Gemeindeparzellen dem Meistbietenden zu verkaufen. Die Gemeindeversammlung wird am 26. November 2026 darüber abstimmen.
Traktandenliste Gemeindeversammlung 26. November 2026, Genehmigung
Es liegen für die Gemeindeversammlung vom 26. November 2026 folgende Geschäfte zur Traktandierung vor:
1. Budget 2027, Genehmigung
2. Finanzplan 2027 - 2031, Kenntnisnahme
3. Personalreglement, Genehmigung Totalrevision
4. Verkauf Bau- und Gewerbeland Weier (Parzellen 1955, 1956, 774), Genehmigung
5. Parkplatzreglement, Genehmigung Totalrevision
6. Verschiedenes
Kaufrechtsvertrag Parzelle 1861, Genehmigung 2. Verlängerung
Der Gemeinderat hat am 24. April 2023 beschlossen, mit der Firma Zumbühl und Russo Architekten GmbH einen Kaufrechtsvertrag zur Sicherung des Verkaufs der Gemeindeparzelle 1861 (Kirchweg) abzuschliessen. Die Bedingung ist, dass die Gemeindeversammlung zu gegebener Zeit dem Verkauf zustimmt. Der damals beschlossene Kaufrechtsvertrag ist per Ende Jahr 2025 verfallen. Auf Gesuch von Alain Zumbühl hin hat der Gemeinderat rechtzeitig entschieden, der heutigen Zumbühl Architektur den Kaufrechtsvertrag um ein Jahr, also bis am 31. Dezember 2026 zu verlängern. Der Verkauf der Wohnungen ist ins Stocken geraten. Aus diesem Grund wurde der Kaufrechtsvertrag erneut auf Gesuch hin ein zweites Mal, bis zum 31. Dezember 2027, verlängert.
Reparatur Salzstreuer, Genehmigung Nachkredit
Der Salzstreuer ist defekt. Eine entsprechende Reparatur ist vorzunehmen und hinsichtlich des kommenden Winters notwendig und unumgänglich. Der Rat hat dafür einen Nachkredit in der Höhe von CHF 8'100.00 genehmigt.
Friedhof- und Bestattungsverordnung, Genehmigung und Inkraftsetzung
Mit der Revision des Friedhof- und Bestattungsreglements (welche im November 2024 durch die Versammlung genehmigt wurde) wurde zugestimmt, dass separat die Gebühren mittels Verordnung geregelt werden. Der Rat hat an seiner Sitzung den Tarif und somit auch die Friedhof- und Bestattungsverordnung genehmigt und per 1. Oktober 2026 in Kraft gesetzt.
Organisationsverordnung, Genehmigung Revision (Anhang I)
Die Markthalle fiel bis anhin in verschiedene Rats-Zuständigkeiten. Um dies zu vereinfachen, war eine Änderung des Anhangs I in der Organisationsverordnung notwendig.
Gemeinderat Erlenbach i. S.
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