15.10.2025
Publikation fakultatives Referendum Schulsozialarbeit, Genehmigung wiederkehrender Verpflichtungskredit (CHF 30’000.00 / Jahr)
Der Gemeinderat hat folgenden Beschluss gefasst, welcher dem fakultativen Referendum unterliegt (Art. 25 ff OgR):
Schulsozialarbeit, Genehmigung wiederkehrender Verpflichtungskredit (CHF 30’000.00 / Jahr)
Der Gemeinderat hat am 30. Mai 2022 beschlossen, das Pilotprojekt Schulsozialarbeit für drei Jahre (2023, 2024, 2025) einzuführen. Damals wurden die Kosten auf CHF 25‘000.00 pro Jahr geschätzt und bestmöglich eingehalten. Nun hat der Rat beschlossen, unter Vorbehalt des fakultativen Referendums, dass die Schulsozialarbeit definitiv eingeführt werden soll, da sich diese in den vergangenen drei Jahren sehr bewährt hat. Die jährlichen Kosten sollen um CHF 5‘000.00 erhöht werden, also insgesamt auf CHF 30‘000.00 jährlich. So sollte die Schulsozialarbeit etwas mehr Kapazität und zeitlicher Spielraum haben, um sich mit den Eltern austauschen zu können, die notwendigen Abklärungen vorzunehmen und Gespräche mit den SchülerInnen zu führen.
Auszug aus dem Organisationsreglement
Art. 25 Abs. 1: Mindestens 50 Stimmberechtigte können gegen Gemeinderatsbeschlüsse, welche ein CHF 75'000.00 übersteigendes Geschäft gemäss Art. 4 d betreffen, das Referendum ergreifen.
Art. 25 Abs. 2: Die Referendumsfrist beträgt 30 Tage seit der Bekanntmachung.
Art. 5: Die Ausgabenbefugnis für wiederkehrende Ausgaben ist 3 Mal kleiner als für einmalige.
Einreichungsstelle: Gemeinderat Erlenbach i. S., Graben 311, 3762 Erlenbach i. S.
Aktenauflage: Gemeindeverwaltung, Graben 311, 3762 Erlenbach i. S.
Kommt das Referendum gültig zustande, unterbreitet der Gemeinderat der nächstmöglichen Gemeindeversammlung die Vorlage zum Entscheid.
Gemeinderat Erlenbach i. S.
Gemeinde Erlenbach im Simmental
Graben 311
3762 Erlenbach i. S.
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