08.10.2026
Revision Organisationsverordnung (Anhang I)
In Anwendung von Artikel 45 der Gemeindeverordnung vom 16.12.1998 (GV; BSG 170.111) wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Gemeinderat von Erlenbach i. S. an seiner Sitzung vom 5. Oktober 2026 die Organisationsverordnung der Gemeindeverwaltung Erlenbach i. S. revidiert hat. Die Organisationsverordnung tritt per 1. Oktober 2026 in Kraft.
Der geänderte Erlass kann in der Gemeindeverwaltung bezogen oder hier heruntergeladen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen den Beschluss des Gemeinderats kann innert 30 Tagen ab Publikation Beschwerde beim Regierungsstatthalteramt Frutigen-Niedersimmental, Amthaus, 3714 Frutigen erhoben werden.
Namens des Gemeinderats Erlenbach i. S.
Carla Durand, Gemeindeschreiberin
Gemeinde Erlenbach im Simmental
Graben 311
3762 Erlenbach i. S.
Kontaktieren Sie uns per Mail unter gemeindeverwaltung@erlenbach-be.ch
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