18.09.2025
Hier finden Sie alle Dokumente zur öffentlichen Aktenauflage UeO Fernwärmenetz Fesag.
Der Gemeinderat Erlenbach i.S. bringt gestützt auf Art. 60 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985 die Überbauungsordnung (UeO) Fernwärmenetz des Fernheizwerks FESAG zur öffentlichen Auflage.
Die Akten liegen während 30 Tagen, vom 26.09.2025 bis 27.10.2025, in der Gemeindeschreiberei Erlenbach i.S.
öffentlich auf. Die Unterlagen sind zusätzlich hier abrufbar:
- 1 Titelblatt öffentliche Auflage
- 3 Publikation Simmentaler Anzeiger
- 7 Überbauungsplan Weiermatte
- 9 Vorprüfungsbericht
Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Auflagefrist schriftlich und begründet bei der
Gemeindeschreiberei Erlenbach i.S. einzureichen.
Erlenbach i.S., den 18.09.2025
Der Gemeinderat
Gemeinde Erlenbach im Simmental
Graben 311
3762 Erlenbach i. S.
Kontaktieren Sie uns per Mail unter gemeindeverwaltung@erlenbach-be.ch
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