14.01.2025
2. Öffentliche Auflage nach der Gemeindeversammlung nach Art. 60 Abs. 3 BauG.
Teil-Ortsplanungsrevision (BMBV, Gewässerräume, punktuelle inhaltliche Anpassungen)
Der Gemeinderat Erlenbach i. S. bringt gestützt auf Art. 60 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985 die von der
Gemeindeversammlung vom 28. November 2024 gegenüber den Auflageakten beschlossene Änderungen zur
nachträglichen öffentlichen Auflage. Die Änderungen betreffen den Gewässerraum der Simme im Bereich der UeO zur ZPP Nr. 2 Latterbach sowie den Verlauf des Maadgraben. Beide Anpassungen sind in den Zonenplänen
Gewässerräume gekennzeichnet.
Die Akten liegen während 30 Tagen, vom 15.01.2025 bis 17.02.2025 in der Gemeindeschreiberei Erlenbach i. S.
öffentlich auf. Die Unterlagen sind zusätzlich auf der Homepage der Gemeinde Erlenbach i. S. weiter unten auf dieser Seite verlinkt.
Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Auflagefrist schriftlich und begründet bei der
Gemeindeschreiberei Erlenbach i. S. einzureichen.
Hinweis: Einsprachen und Rechtsverwahrungen können nur gegen die nachträglichen Änderungen erhoben werden. Es werden keine Einspracheverhandlungen geführt.
Erlenbach i. S., den 9. Januar 2025
Der Gemeinderat
Plan Erlenbach i. S. Nord-West
Gemeinde Erlenbach im Simmental
Graben 311
3762 Erlenbach i. S.
Kontaktieren Sie uns per Mail unter gemeindeverwaltung@erlenbach-be.ch
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