02.11.2023
Ordentliche Versammlung der Einwohnergemeinde Erlenbach i. S. Donnerstag, 7. Dezember 2023, 20.00 Uhr, Schulhaus Latterbach
Traktanden
1. Budget 2024, Genehmigung
2. Finanzplan 2024 – 2028, Kenntnisnahme
3. Verpflichtungskredit Sohlenerosion Simme, Genehmigung
4. Kreditabrechnung Strassensanierung Wydi-Wyler, Kenntnisnahme
5. Gesamterneuerungswahlen inkl. Rechnungsprüfungsorgan
6. Verschiedenes
Auflagen
Die Unterlagen zu den Traktanden liegen 30 Tage vor der Gemeindeversammlung zur Einsichtnahme bei der Gemeindeverwaltung öffentlich auf. Einsicht in die Akten ist nach Absprache mit der Gemeindeverwaltung möglich.
Rechtsmittel
Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen (in Wahlsachen innert 10 Ta-gen) nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Frutigen-Niedersimmental, Amthaus, Postfach, 3714 Frutigen, einzureichen (Art. 63ff VRPG). Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Art. 49a; Rügepflicht GG). Wer rechtzeitige Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Wahlen und Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.
Stimmrecht
Stimmberechtigt an der Gemeindeversammlung ist, wer folgende Voraussetzungen ausnahmslos erfüllt:
• Stimmberechtigt in eidgenössischen Angelegenheiten
• Am 7. Dezember 2023 seit mindestens drei Monaten in Erlenbach i. S. wohnhaft
• Bei der Einwohnerkontrolle ordentlich angemeldet
Der Gemeinderat
Anschliessend an die Versammlung sind alle zu einem Apéro an Ort und Stelle eingeladen.
Gemeinde Erlenbach im Simmental
Graben 311 | Postfach 18
3762 Erlenbach
Montag | 08:00 - 12:00 | geschlossen |
Dienstag | 08:00 - 12:00 | geschlossen |
Mittwoch | geschlossen | geschlossen |
Donnerstag | 08:00 - 12:00 | 14:00 - 17:00 |
Freitag | 08:00 - 12:00 | geschlossen |
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